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Pädagogisches Konzept


...von 1972...aber immer noch aktuell! ...und es wird gelebt!!!...


I.

Demokratisierung ist im Bereich der Kindergartenerziehung in erster Linie anzustreben über das zentrale Prinzip der Selbstbestimmung.

Selbstbestimmung ist sowohl in Bezug auf die individuelle als auch auf die soziale Ebene zu sehen. Auf der individuellen Ebene geht es um das Erkennen, die Artikulation und die Durchsetzung der eigenen Interessen. Auf der sozialen Ebene sind das Abstimmen der individuellen Interessenslage, die Formulierung und Durchsetzung kollektiver Interessen zu leisten.

Selbstbestimmung im Kindergarten wird ständig im Spannungsfeld zwischen individueller und kollektiver Interessenslage unter Einbeziehung ökonomischer Bedingungen verwirklicht. Die Vermittlung beider Ebenen ist mit Hilfe der Diskussion (Kind-Erzieher, Kind-Kind) anzustreben. Für die Realisierung von Selbstbestimmung ist der soziale, psychische und kognitive Entwicklungsstand der Kinder zu berücksichtigen. Folgende Vorraussetzungen sind zu aktualisieren, bzw. wo nicht vorhanden, anzustreben (vgl. Abschnitt IV).


im psychischen Bereich

·  Emotionale Sicherheit
·  Angstfreiheit
·  Selbstvertrauen
·  Steigerung der Frustrationstoleranz
·  Lust- und Genussfähigkeit
·  Fähigkeit zur Initiative


im sozialen Bereich

·  Fähigkeit zur Selbstdarstellung
·  Fähigkeit zur Rollenübernahme
·  Gruppenfähigkeit
·  Kooperationsfähigkeit
·  angemessenes Konfliktlösungsverhalten
·  soziale Sensibilität
·  Hilfe und Solidarität
·  Widerstandsfähigkeit
·  Ausdrucksfähigkeit


im kognitiven Bereich

·  Neugier
·  Fähigkeit des Fragens und Forschens
·  Fähigkeit, Probleme selbst zu
   erkennen, zu verfolgen und zu lösen
·  Kreativität



Die einzelnen Erziehungsziele sind nicht in voneinander getrennten Erziehungshandlungen zu verfolgen, die auf jeweils eines und nur eines der Erziehungsziele ausgerichtet wären. Konkrete Arbeit und konkretes Spiel im Kindergarten haben deshalb die Integration (Vereinigung/Miteinbeziehung) mehrerer wichtiger Bedürfnisse im Handlungsablauf anzustreben. So wird z.B. die politische Bildung im Kindergarten nicht in erster Linie als Wissensvermittlung auf der Verstandesebene durchzuführen sein, sondern als bewusster Lernprozess im konkreten Lebensvollzug.

Nicht alle oben aufgeführten Voraussetzungen sind bei der Analyse der Wirklichkeit so deutlich, wie es die Übersicht vorgibt, voneinander zu trennen und eindeutig bestimmten Bereichen der Persönlichkeitsstruktur zuzuordnen. So stehen z.B. Angstfreiheit und Fähigkeit zur Initiative untereinander in einem engen (Wechsel-) Verhältnis. Das will das Schema im Folgenden verdeutlichen.




II.

Die Aufgabe des Kindergartens ist es nun, die genannten Fähigkeiten unter dem inhaltlichen und formal zentralen Ziel der Befähigung zur Selbstbestimmung zu aktualisieren bzw. ihre Ausbildung anzustreben. Aus diesen Forderungen werden folgende Interaktionsstrukturen abgeleitet, die als Richtlinien für die Arbeit im Kindergarten zu verstehen sind:

1. Die Kinder sollen ihre Bedürfnisse angstfrei äußern und in aktiver Auseinandersetzung mit ihrer Umgebung regulieren.

2. Aggressionsäußerungen der Kinder sind nur dann zu unterbinden, wenn sie sozialschädlichen Charakter annehmen (z.B. Störung von Spielsituationen). Dienen Aggressionen der legitimen Selbstbehauptung oder dem Widerstand gegen Abhängigkeitsverhältnisse, so sind sie als Ausdruck ich-starker Persönlichkeiten zu akzeptieren.

3. Die Kinder sind zu Reflexion und Diskussion ihres eigenen und des Verhaltens des Erziehers anzuregen.

4. Probleme, die alle Beteiligten betreffen, sollten gemeinsam diskutiert und entschieden werden.

5. Die Kinder sollten so oft und so vielseitig wie möglich Regelungen des Zusammenlebens in gegenseitiger Auseinandersetzung, d.h. mit minimaler Unterstützung und ohne Druck vonseiten der Erwachsenen vornehmen.

6. Die Kinder sollten sich untereinander und mit den Erziehern kooperativ verhalten. Im Gegensatz zu egozentrischer Motivation sollten sie lernen, Tätigkeiten sozial zu motivieren.

7. Die Kinder sollten lernen zu lernen, d.h. zu staunen, Fragen zu stellen und ihre Beantwortung zielstrebig zu verfolgen.

8. Die Kinder sollten sich für Spiel- und Lernsequenzen und für deren soziale Form frei entscheiden können. Entscheidungsverpflichtungen sollten auf die kindliche Zeitperspektive abgestimmt sein.

9. Die Kinder sollten zu kreativen Lösungen von Spiel-, Interaktions- und Lernproblemen ermuntert werden.


III.

Obwohl die einzelnen Strukturen des Zusammenlebens bestimmte Verhaltensweisen des Erziehers jeweils schon implizieren, soll im Hinblick auf sein Verhalten Folgendes präzisiert werden:

1. Der Erzieher soll den Kindern ein möglichst breit gefächertes Angebot an Arbeitsmöglichkeiten sichern. Das Material muss den Kindern ständig zugänglich sein.

2. In jedem Fall fungiert der Erzieher als Verhaltensmodell, das bewusst oder unbewusst übernommen wird, unabhängig vom praktizierten Erziehungsstil. Davon ausgehend erachten wir folgende Verhaltensweisen für seine Arbeit als besonders wichtig:

a. Sein Verhalten gegenüber den Kindern, insbesondere sprachlichen Äußerungen, müssen reversibel (umkehrbar) sein. D.h. er verhält sich gegenüber den Kindern in der Weise, dass seine Äußerungen in gleicher Form und mit gleichem Inhalt von den Kindern an ihn selbst gerichtet werden können, ohne für ihn den Charakter einer Zumutung zu haben und möglicherweise Strafen zu provozieren.

b. Der Erzieher hat die Aufgabe, gegen ihn gerichtete Hassgefühle der Kinder aufzunehmen, Aggressionen dürfen nicht mit Gegenaggression beantwortet werden. Diese Maxime darf jedoch nicht dazu führen, dass er die aggressive Komponente seines Verhaltens aus seinem bewussten Erleben ausschaltet. Die Verleugnung seiner Aggressivität würde sich in Verhaltensweisen niederschlagen, deren massiver Charakter zwar nicht unmittelbar ersichtlich ist, die aber dennoch eine Schädigung der Kinder bedeuten (z.B. Vernachlässigung einzelner Kinder).

c. Durch die Entfaltung von Ideenreichtum, Fantasie und Kreativität regt er die Persönlichkeitsentfaltung der Kinder an.

d. Der Erzieher hat eine kooperative Beziehung zu seinen Arbeitskollegen und zu den Eltern herzustellen.

3. Der Erzieher zieht sich nicht nur auf seine Beobachtungsposition zurück, sondern beteiligt sich an den sozialen Aktivitäten der Kinder. Er leistet den Kindern Hilfe bei der Artikulation ihrer Bedürfnisse und bei der Aufdeckung von Konflikten. Wenn die Kinder unfähig zu einer Konfliktlösung sind, leistet der Erzieher Hilfestellung. Dies gilt auch für Konflikte, die sich in Aggressivität gegen die eigene Person richten (z.B. Aggressionstendenzen, andauernde Passivität).

4. Der Erzieher sollte sich daüber im klaren sein, dass er eine unerwünschte, starke Identifizierung und Bindung der Kinder an ihn provoziert, wenn er auf emotionale Zuwendung von seiten der Kinder angewiesen ist.

5. Zur Institutionalisierung der Selbstkontrolle des Erziehers und zur Intensivierung der Kommunikation zwischen den Eltern und Erziehern dienen Protokolle, die mindestens im Abstand von einer Woche zu erstellen sind. Zur Strukturalisierung und Schwerpunktbildung der Protokolle wird empfohlen, die Richtlinien dieses Erziehungskonzeptes zugrunde zu legen.

6. Die Orientierung des Erziehers darf nicht auf die unmittelbaren Einflüsse innerhalb des Kindergartens beschränkt bleiben. Zur Erweiterung seiner Kenntnisse und Handlungsmöglichkeiten sind Anregungen duche Wissenschaft, Forschung und externe Praxisfelder erforderlich. Er sollte daher die Angebote der örtlichen Ausbildungsinstitutionen (z.B. Angebote der Uni) zur beruflichen Weiterbildung nutzen.


IV.

Die Eltern sind zur Kooperation mit dem Kindergarten verpflichtet. Die Verpflichtungen beziehen sich auf fogende Punkte:

1. Regelmäßige Teilnahme an den Elternabenden.

2. Praktische Hilfeleistungen in der täglichen Kindergartenarbeit und bei der Durchführung von Projekten.

3. Information über wichtige Ereignisse im Leben des Kindes. Entsprechende organisatorische Fragen müssen in einem noch zu erstellenden Papier nach Diskussionen zwischen den Beteiligten geklärt werden.


V.

Emotionale Sicherheit entsteht im Kindesalter durch die Befriedigung primärer Bedürfnisse nach Nahrung, Schlaf, Wärme, Bewegung, Sexualität in der prägenitalen Phase. Emotionale Sicherheit bedeutet Entlastung von der Angst, von Bezugspersonen nicht akzeptiert zu werden, zu sein. Sie benötigt per Generalisation Angstfreiheit auch in neuartigen sozialen Situationen und damit weitgehende Handlungsfreiheit.

Der Erzieher sollte jede Bedürfnisäußerung der Kinder, sei sie körperlicher, emotionaler oder sozialer Art, zunächst akzeptieren. Dabei entsteht bei den Kindern die Vorstellung: ich bin gut, die anderen Kinder und die Erzieher stellen mich nicht grundsätzlich infrage.

Durch das Akzeptieren von seiten der Erzieher und von seiten der Kinder wird ein stabiler und sozialer Bezugsrahmen hergestellt, der Selbstvertrauen vermittelt und darin weitgehende Angstfreiheit ermöglicht. Das bedeutet, dass die Kinder nicht blockiert sind, um neue soziale und kognitive Erfahrungen zu gewinnen, die durch Anregungen und Verstärkung der Erzieher in Gang gesetzt werden.

Frustrationstoleranz ist bestimmt durch das Maß der Versagungen, die von den Kindern getragen und verarbeitet werden können. Der Erzieher muss sich dabei in die Lage der Kinder versetzen können und sollte Möglichkeiten aufzeigen, Frustrationen konstruktiv zu bewältigen (z.B. andere Mittel und Wege zur Interessensdurchsetzung bzw. Bedürfnisbefriedigung).

Lust- und Genussfähigkeit: Damit ist die Fähigkeit gemeint, Lust und Genuss zu empfinden, zu äußern, mit anderen zu teilen und zu bereiten. Äußerungsformen sind z.B. Freude, Spaß, Scherz und Lachen. Lust- und Genussfähikeit hat ihre Wurzeln in den frühen Erfahrungen der Befriedigung primärer Bedürfnisse, insbesondere der sexuellen Bedürfnisse in der prägenitalen Phase des Kindes. Eine primär lust- und genussfeindliche Sozialisation des Kindes wird deshalb die Erziehung zur Lust- und Genussfähigkeit stark erschweren. Die Abstimmung zwischen häuslicher und Kindergartenerziehung ist hier besonders wichtig. Auf dieser Grundlage muss den Kindern zunächst einmal Raum gegeben werden, verdrängte frühere sexuelle Bedürfnisse auszuleben (z.B. durch Matschen, Schmieren mit Farben). Darüber hinaus sollten generell lustvolle Äußerungen und Tätigkeiten der Kinder positiv verstärkt werden, gerade auf sexuellem Gebiet. Anzustreben ist, Lust- und Genussfähikeit als Ausdrucksform zwischenmenschlicher Kommunikation zu vermitteln. Die Kinder sollten deshalb zum Ausdrücken ihrer Gefühle bzw. zu deren Verbalisierung ermutigt werden. Erst dann können sie mit anderen teilen. Lust- und Genussfähigkeit ist grundsätzlich nur da möglich, wo ihr in angstfreier Atmosphäre Raum gewährt und sie ermutigt wird.

Fähigkeit zur Initiative bedeutet, selbstständig Handlungsabläufe in Gang setzen zu können. Angebahnt werden soll diese Fähigkeit, indem die Umgebung vom Erzieher als veränderbar vermittelt wird. Sie wird durch Verstärkung des Erziehers gefördert.

Selbstdarstellung bedeutet die Fähigkeit, seine aktuelle Persönlichkeit darzustellen. Sie ist ein wichtiges Informationsmittel für den Erzieher und die übrigen Kinder. Der Erzieher sollte dabei ein Klima schaffen, in dem die Kinder lernen, gegen einen bestimmten Gruppendruck eigene Bedürfnisse und Befindlichkeiten darzustellen (z.B. Mittelung emotionaler Zustände, Abneigung gegen körperliche Auseinandersetzungen, Mitteilung von Vorstellungen und Phantasien über die eigene Position in der Umwelt).

Fähigkeit zur Rollenübernahme heißt in diesem Zusammenhang, dass ein Kind befähigt werden sollte, innerhalb einer Gruppe verschiedene Rollen zu übernehmen, wie z.B. die Übernahme der Spielführung durch verschiedene Kinder, Wechseln der Rollen beim Rollenspiel (z.B. Mutter-Kind, Vater-Kind). Der Erzieher sollte durch Beobachtungen die Fähigkeit der Rollenübernahme der Kinder auch nach entwicklungspsychologischen Gesichtspunkten kontrollieren und durch Vorschläge und Diskussionen mit den Kindern zu erreichen versuchen, dass alle Kinder sich in der Übernahme verschiedenster Rollen üben können.

Gruppenfähikeit bedeutet, die Gruppe mit ihren psychischen, sozialen und ökonomischen Lebensbedingungen zu akzeptieren und in ihrem Spannungsfeld eigene Fähigkeiten zur Verfügung zu stellen, um die Gruppe handlungsfähig zu machen. Der Erzieher sollte notwendige Hilfe leisten zur Integration des Einzelnen in die Gruppe und durch entsprechende Spielangebote die Kinder zur Kooperation motivieren.

Kooperationsfähigkeit ist die Fähigkeit zur Zusammenarbeit, d.h. zum Austausch von Kräften um eines anerkannten Zieles willen. Sie sollte nicht als beliebig disponible Fertigkeit ausgebildet werden, sondern im Zusammenhang mit der Erreichung eines akzeptierten Gruppenzieles stehen. Der Erzieher sollte sich bemühen, Projekte zu konzipieren, die die so definierte Kooperation der Kinder zur Bedingung haben (z.B. Rollenspiel: "Es ist ein Unfall passiert!").

Konfliktlösungsverhalten: Gemeint ist die Fähigkeit der Kinder, Konflikte untereinander, ohne Einbeziehung der Erwachsenen (siehe III.3. des Erzieherverhaltens), vernünftig, d.h. mit den dem Konflikt angemessenen Mitteln auszutragen. Handgreifliche Lösungen sollten zugunsten verbaler Auseinandersetzung zurückgedrängt werden. In zunehmendem Maße sollten die Kinder auch lernen, Konflikte schon im Entstehen zu erkennen und planend zu verhindern bzw. zu steuern. Wichtige Aspekte rationalen Konfliktlösungsverhaltens sind verbale Ausdrucksfähigkeit und soziale Sensibilität. Letztere bedeutet die Fähigkeit, soziale Konflikte wahrzunehmen, die Selbstdarstellung der anderen adäquat wahrzunehmen und sie im eigenen Verhalten zu berücksichtigen. Soziale Sensibilität ermöglicht Hilfe und Solidarität sozial Schwächeren und Minderheiten gegenüber. Hilfe und Solidarität muss mit den Kindern in realen Situationen geübt werden unter Berücksichtigung ihrer Frustrationstoleranz.

Widerstandsfähigkeit bedeutet das Vermögen von Individuen und Gruppen, sich sozial Stärkeren gegenüber zu behaupten, wobei diese sowohl Erwachsene als auch Kinder sein können. Der Erzieher sollte es nicht zulassen, dass legitimer Widerstand der Kinder mit Gewalt gebrochen wird. Sein Verhalten hat dabei wiederum Modellcharakter.

Ausdrucksfähigkeit soll verstanden werden als Fähigkeit, seine primären Bedürfnisse und Interessen sowie Vorstellungen und Wünsche mit der notwendigen Prägnanz und Intensität darzustellen. Sie dient der Herstellung und Intensivierung von Kommunikation sowie der psychischen Entlastung. Dazu sind instrumentale Fähigkeiten wie Sprechen, Gesten, Fein- und Grobmotorik der Kinder zu fördern.

Neugier bedeutet auf unbekannte Gegenstände, Situationen und Eindrücke fragend zu reagieren und ihrer Beantwortung nachzugehen. Erkundungsversuche sollten nicht unterdrückt, sondern im Rahmen der Möglichkeiten unterstützt werden. In der Beantwortung seiner Fragen wird das Kind bestärkt in der Haltung, seine Umwelt zu erfagen und zu erforschen. Das kann vom Kindergarten unterstützt werden durch Angebote, die auf dem Hintergrund der kindlichen Interessen zu Fragen auffordern. Diese Interessen zu erkunden, ist die Aufgabe der Erzieher. Hilfestellung dabei geben entwicklungspsychologische Erkenntnisse, direkte und verschlüsselte Fragen der Kinder sowie Probleme, die in Beziehung zu der gesellschaftlichen Situation der Eltern und Kinder stehen.

In diesem Zusammenhang wird es möglich, dass Kinder Probleme selbst erkennen und formulieren. Der Erzieher sollte die Kinder darin bestärken, gefundenen Problemen nachzugehen, und für die Vermittlung von Methoden und Medien zur Beantwortung der Fragen bereitstehen.

Kreativität stellt einen schöpferischen Prozess dar, der immer dann gebraucht wird, wenn vorhandene Lösungswege nicht mehr ausreichen, sondern neue Wege gesucht werden müssen. Zur Anbahnung dieser Fähigkeit sollte gering vorstrukturiertes Material zur Verfügung stehen, das bei der Veränderung viel Spielraum bietet. Kreativität bezieht sich sowohl auf die Tätigkeit im kognitiven als auch sozialen und gestalterischen Bereich.

Autorenkollektiv: Frieder Aumann, Heike Fleßner, Angela Klever, Renate von Maydell, Klaus Urban, Gertrud Vogl